Aktuelles zur WG Friedenshof eG

Mai 2012 - Kostenlose Sperrmüllentsorgung durch den EVB

Bei den regelmäßigen Kontrollen in unserem Wohnungsbestand stellen wir immer wieder fest, dass die Vorgaben der Abfallsatzung des EVB nicht eingehalten werden. Der § 14 Abs. 4 gibt jedoch dazu ganz eindeutige Vorgaben: Die Entsorgung von Sperrmüll ist schriftlich beim EVB anzumelden (2 x pro Jahr kostenlos). Der Sperrmüll darf erst am Vorabend des Abfuhrtermins neben den Containerstellplatz gelegt werden und zwar so, dass von ihm keine Gefahr ausgehen kann. Alles andere käme einer illegalen Entsorgung von Sperrmüll gleich und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch unser Unternehmen regelmäßig zur Anzeige gebracht wird. Helfen Sie mit, damit unser Wohngebiet schöner und sauberer wird!

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